2022

Fertigstellung der Abbrucharbeiten auf dem Hafengelände einschließlich Siloabriss sowie Sortierung, Entsorgung  und Lagerung der  Bauschuttmaterialien.

RWO und LBD sind die neuen Pachtvertragspartner für die Teilfläche Agrar- und Futtermittel.

Vergabe der Straßen- und Tiefbauarbeiten im Rahmen der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an Firma Hermann Dallmann Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG.

Beginn der Tiefbauarbeiten am 14.03.2022

Herr Peter Schone wird als Geschäftsführer abberufen.

Vergabe der Energieversorgungsarbeiten im Rahmen der EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an Firma Actemium Cegelec West GmbH.

2021

Herr Schone wird zum 01.01. Geschäftsführer.

Beschluss der Gemeinde Bohmte vom 25.03.: Containerumschlag am Massenguthafen.

Frau Schlüter wird zum 01.05. neue Geschäftsführerin.

Beginn der Abbrucharbeiten auf dem Hafengelände durch die Firma BSG Bremer Sand- Handels- Gesellschaft mbH ab dem 15.07.2021.

Bebauungsplan Nr. 109 wird durch Urteil des OVG Lüneburg am 08.09.2021 für bestandskräftig erklärt.

Vorbereitungsarbeiten für das neue Hafengelände und Verlegung der Hafenstraße laufen.

2020

Beschluss der Gemeinde Bohmte vom 04.06.: Der Bebauungsplan 99 (Containerhafen) wird nicht neu aufgelegt.

Beschlüsse der vier Gesellschafter im Oktober: Die bisherigen Planungen zum Containerhafen werden längstens bis zum Abschluss einer Prüfung ruhend gestellt.

Prüfung eines möglichen Containerumschlags am Massenguthafen (Bebuungsplan 109)

Herr Averhage scheidet mit Ablauf des 31.12. aus der Geschäftsführung aus

2019

Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der Hafenstraße und des Abbiegers von der B1.

Vorbereitung und Durchführung eines Scoping Termins im 3. Quartal im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Containerhafen.

Regelmäßige Aktualisierung der Ermittlung von Potenzialen für einen Containerhafen.

Im Juli erklärt das OVG Lüneburg den vom Rat der Gemeinde Bohmte am 10.Dezember 2015 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ im Wesentlichen aus formalen Gründen für unwirksam. Eine Revision wird nicht zugelassen. Die Gemeinde legt gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel ein.

Im Oktober wird gegen den Bebauungsplan 109 "Hafen- und Industriegebiet - Futtermittel- und Schüttguthafen" ein Antrag nach § 47 VwGO "Normenkontrollverfahren" beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestellt.

Im Dezember beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte mit großer Mehrheit an der Entwicklung des Massenguthafens festzuhalten und im Bedarfsfall einen überarbeiteten/neuen Bebauungsplan 109 zu beschließen.

 

2018

Die Verabschiedung des Bebauungsplans 109 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal – Futtermittel- und Schüttguthafen“ ermöglicht die weitere Planung zur Umsetzung des Konzeptes zum Schüttguthafen.

Weiter Bearbeitung der Unterlagen zum CO2 Antrag mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn wird mit Einreichung der ergänzenden Unterlagen
beantragt.

Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für den Containerhafen im Rahmen eines Teilnehmerwettbewerbes. Bewerbung von 7 Ingenieurbüros.

Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen für den Schüttguthafen im Rahmen eines offenen Wettbewerbes. Bewerbung von 4 Ingenieurbüros.

Mit beiden Projekten wird zum Jahresende die grbv aus Hannover beauftragt.

2017

Gegen den Bebauungsplan 99 wird beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Normenkontrollantrag gestellt. Der Bebauungsplan ist weiterhin rechtswirksam und dient als Grundlage für das zu beantragende Planfeststellungsverfahren für den Containerhafen. Dieser Antrag soll unmittelbar nach Erhalt des Förderbescheids der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf den Weg gebracht werden.

Am Bestandshafen wird der defekte Kran abgebaut. Die notwendige Instandsetzung der Kaikante / Hafenmauer soll im Zuge der Neustrukturierung und Herrichtung des Schüttguthafens im Zuge der Umsetzung des CO2- Förderbescheides der NBank erfolgen. Diese wird in 2017 erarbeitet.

Die Hafen Wittlager Land GmbH beantragt eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) für den wasserseitigen Güterumschlag am Bestandshafen und bekommt diese bewilligt.

Weiterer Ankauf strategisch gelegener Grundstücke.

2016

Erwerb des strategisch wichtigen Grundstücks des Bestandshafens.

Beide, bei der ehemaligen Kanalumschlag Bohmte GmbH beschäftigten Mitarbeiter wurden von der HWL ab Besitzübergabe weiterbeschäftigt.

Weiterer Erwerb strategisch wichtiger Grundstücke für die Entwicklung eines hafenaffinen Gewerbegebietes in unmittelbarer Nähe zu den Grundstücken des Bestandshafens sowie zum Grundstück Containerhafen, Weiterer Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen als Tausch- und Kompensationsflächen.

Weitere Interessenbekundungen zur Nutzung und Entwicklung der Flächen des Bestandshafens werden an die HWL heran getragen. Erarbeitung eines entsprechenden Nutzungskonzeptes.

Abschluss des gesamten Planverfahrens für das Gewerbegebiet, Verabschiedung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“.

2015

Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück erhält der konkurrierende Antrag erneut einen ablehnenden Förderbescheid der WSD an die Eigentümerin des Bestandshafens vom 30.04.2015. Abermalig wird gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt.

Der konkurrierende Antrag wurde seitens der zuständigen Behörden final abgelehnt.

Im gleichen Jahr werden die notwendigen Änderungen des betroffenen Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans vorangetrieben. Man ist optimistisch, diese Verfahren bis zum Jahresende abschließen zu können.

Um nach Abschluss der Bauleitplanverfahren in eine zügige Weiterentwicklung des Projekts eintreten zu können, ist man mit dem Besitzer des Bestandshafens im regen Austausch. Diesem wurde unter anderem ein konkretes Angebot für eine Verpachtung des Bestandshafens an die Hafen Wittlager Land vorgelegt. Darüber hinaus hat der Inhaber erstmals auch den Verkauf seines Bestandshafens angeboten.

Die grundsätzliche Ausrichtung der Hafenplanungen mit einem Containerhafen auf dem bereits 2014 identifizierten Grundstück sowie einem Schüttgut-/Agrarhafen auf der Fläche des Bestandshafens wird fortgeführt.

Der Bestandshafen soll für die notwendige Abwicklung im Bereich „Futtermittel und Schüttgut“ genutzt werden und als Agrarhafen dienen. Für diesen Wirtschaftszweck haben bereits Unternehmen ihre Bereitschaft signalisiert, sowie gleichermaßen weitere Investitionen avisiert.

2014

Antrag auf Förderung eines Containerhafens bei der Wasser und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Diese erhält auch einen gleichlautender Antrag des Inhabers des bestehenden Schüttguthafens. Erstmals liegen der WSD zwei konkurrierende Anträge zum gleichen Projekt vor!

Ablehnender Förderbescheid der WSD an die Eigentümerin des Bestandshafens vom 18.06.2014, Widerspruch der Eigentümerin vom 26.06.2014, Widerspruchsbescheid (-) (Gerichtsverfahren: 1 A 9/14).

Gleichzeitig positiver Förderbescheid der WSD an die Hafen Wittlager Land GmbH vom 29.07.2014, Drittwiderspruch der Eigentümerin vom 26.08.2014, ablehnender Widerspruchsbescheid
vom 19.05.2015 (Gerichtsverfahren: 1 A 119/15).

2013

Beginn von Verhandlungen zum Erwerb eines geeigneten Standortgrundstücks für den Containerhafen sowie des Erwerbs von Tauschgrundstücken

Erarbeitung von planungsrechtlichen Voraussetzungen