2015

Nach Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück erhält der konkurrierende Antrag erneut einen ablehnenden Förderbescheid der WSD an die Eigentümerin des Bestandshafens vom 30.04.2015. Abermalig wird gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt.

Der konkurrierende Antrag wurde seitens der zuständigen Behörden final abgelehnt.

Im gleichen Jahr werden die notwendigen Änderungen des betroffenen Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans vorangetrieben. Man ist optimistisch, diese Verfahren bis zum Jahresende abschließen zu können.

Um nach Abschluss der Bauleitplanverfahren in eine zügige Weiterentwicklung des Projekts eintreten zu können, ist man mit dem Besitzer des Bestandshafens im regen Austausch. Diesem wurde unter anderem ein konkretes Angebot für eine Verpachtung des Bestandshafens an die Hafen Wittlager Land vorgelegt. Darüber hinaus hat der Inhaber erstmals auch den Verkauf seines Bestandshafens angeboten.

Die grundsätzliche Ausrichtung der Hafenplanungen mit einem Containerhafen auf dem bereits 2014 identifizierten Grundstück sowie einem Schüttgut-/Agrarhafen auf der Fläche des Bestandshafens wird fortgeführt.

Der Bestandshafen soll für die notwendige Abwicklung im Bereich „Futtermittel und Schüttgut“ genutzt werden und als Agrarhafen dienen. Für diesen Wirtschaftszweck haben bereits Unternehmen ihre Bereitschaft signalisiert, sowie gleichermaßen weitere Investitionen avisiert.