2017

Gegen den Bebauungsplan 99 wird beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Normenkontrollantrag gestellt. Der Bebauungsplan ist weiterhin rechtswirksam und dient als Grundlage für das zu beantragende Planfeststellungsverfahren für den Containerhafen. Dieser Antrag soll unmittelbar nach Erhalt des Förderbescheids der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt auf den Weg gebracht werden.

Am Bestandshafen wird der defekte Kran abgebaut. Die notwendige Instandsetzung der Kaikante / Hafenmauer soll im Zuge der Neustrukturierung und Herrichtung des Schüttguthafens im Zuge der Umsetzung des CO2- Förderbescheides der NBank erfolgen. Diese wird in 2017 erarbeitet.

Die Hafen Wittlager Land GmbH beantragt eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung (SSG) für den wasserseitigen Güterumschlag am Bestandshafen und bekommt diese bewilligt.

Weiterer Ankauf strategisch gelegener Grundstücke.