2019

Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau der Hafenstraße und des Abbiegers von der B1.

Vorbereitung und Durchführung eines Scoping Termins im 3. Quartal im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Containerhafen.

Regelmäßige Aktualisierung der Ermittlung von Potenzialen für einen Containerhafen.

Im Juli erklärt das OVG Lüneburg den vom Rat der Gemeinde Bohmte am 10.Dezember 2015 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 99 „Hafen- und Industriegebiet Mittellandkanal“ im Wesentlichen aus formalen Gründen für unwirksam. Eine Revision wird nicht zugelassen. Die Gemeinde legt gegen diese Entscheidung keine Rechtsmittel ein.

Im Oktober wird gegen den Bebauungsplan 109 "Hafen- und Industriegebiet - Futtermittel- und Schüttguthafen" ein Antrag nach § 47 VwGO "Normenkontrollverfahren" beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gestellt.

Im Dezember beschließt der Rat der Gemeinde Bohmte mit großer Mehrheit an der Entwicklung des Massenguthafens festzuhalten und im Bedarfsfall einen überarbeiteten/neuen Bebauungsplan 109 zu beschließen.