Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen

Die Förderrichtlinie ist am 01. Juli 2021 in Kraft getreten und sieht verschieden Maßnahmen zum künftigen regenartiven und emmissionssparenden Einsatz von Binnenschiffen vor:

Fördervorhaben

  • Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit (Nummer 3.1 der Richtlinie)
  • Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung (Nummer 3.1.1 der Richtlinie)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Hydrodynamik oder propulsionsverbessernde Maßnahmen (Nummer 3.1.2 der Richtlinie)
  • Maßnahmen zur Optimierung von im Einsatz befindlichen Binnenschiffen, die zur Beförderung von Gütern dienen, für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser (Nummer 3.1.3 der Richtlinie)
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen (Nummer 3.2 der Richtlinie)
  • Ausrüstung mit Motoren, die mit alternativen, insbesondere regenerativen Kraftstoffen betrieben werden (Nummer 3.2.1 der Richtlinie)
  • Gaslagerungs- und -Versorgungssysteme für emissionsärmere Gasmotoren
  • Ausrüstung mit diesel- und gaselektrischen Antrieben und Hybridantrieben (Nummer 3.2.2 der Richtlinie)