Förderung
Der für die Zukunft angedachte Containerhafen wird von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf Basis der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen vom 23.11.2011 gefördert.
Explizites Ziel dieser Richtlinie ist die Förderung des Baus, der flächenmäßigen Erweiterung und des Ausbau von Umschlagsanlagen des Kombinierten Verkehrs durch nichtrückzahlbare Zuwendungen. Dies geschieht unter der Auflage, die geförderten Anlagen der Öffentlichkeit diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Kombinierten Verkehr im Sinne der Förderrichtlinie ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene gemeint.
Der Kombinierte Verkehr ist definiert als Transport von Gütern in ein und derselben Ladeeinheit, so dass beim Güterumschlag die Ladeeinheit, nicht aber das Gut selbst den Verkehrsträger wechselt.
Mit Förderbescheid vom November 2017 wird das Containerhafenprojekt der Hafen Wittlager Land GmbH mit 6,5 Mio. € bzw. 56,9 % der anrechenbaren Aufwendungen gefördert.