Klage gegen B-Plan 109

Seit dem 30.10.2019, und damit „kurz vor knapp“ zum Ende der Frist liegt beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ein Antrag gem. § 47 VwGO gegen den Bebauungsplan 109 „Hafen- und Industriebiet – Futtermittel- und Schüttguthafen“ der Gemeinde Bohmte vor.

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 109 der Gemeinde Bohmte, weil von nachteiligen Beeinträchtigungen aufgrund des geplanten Hafens Bohmte auszugehen sei. Das Gericht prüft nun die Klagebefugnis des Antragstellers und befasst sich mit der Rechtslage. Mit einem Urteil ist vor 2020 nicht zu rechnen. Als Hauptinteressent am benannten Bebauungsplan ist die Hafen Wittlager Land GmbH vom Oberverwaltungsgericht jetzt formell als Beilgeladene am Verfahren beteiligt und kann entsprechend Stellung zum Hafen Bohmte nehmen.  

Antrag, Klärung der Klagebefugnis und ggfs. die Terminierung eines Gerichtstermins können zu Verzögerungen und Mehrkosten für das Projekt „Massengut- und Schüttguthafen“ führen.